Entlastung zur Jahresrechnung 2022
Daten angezeigt aus Sitzung: 44. Gemeinderatssitzung, 20.02.2024
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | 44. Gemeinderatssitzung | 20.02.2024 | ö | 6.2 |
Sachverhalt
Die Jahresrechnung 2022 wurde aufgrund des Ergebnisses der örtlichen Prüfung und der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses festgestellt. Es ist nun die Entlastung zu erteilen.
Beschluss
Aufgrund der Grundlage des festgestellten Jahresergebnisses 2022 erteilt der Gemeinderat gem. Art. 102 Abs. 3 GO die Entlastung.
1.Bürgermeister Heiko Tröger ist von der Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.03.2024 10:22 Uhr