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Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 - Beschlussfassung 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  45. Gemeinderatssitzung, 13.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 45. Gemeinderatssitzung 13.03.2024 ö 10.2

Sachverhalt

(Hinweis auf TOP 7 der 44. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.02.2024)

Im Rahmen eines PowerPoint-Vortrages wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2024 zur Vorberatung vorgestellt. Ziel war es, den Haushaltsplan ausgeglichen und beanstandungsfrei dem Gemeinderat zu dieser Sitzung vorzustellen. 
Insbesondere auf die Umstände und wegfallende Maßnahmen, die zu einer Beanstandungsfreiheit führen können, wurde hingewiesen, ebenso auf die Wichtigkeit eines genehmigten Haushalts im Hinblick auf abzuschließende Projekte.

Bürgermeister Heiko Tröger nimmt Stellung zur aktuellen politischen Situation. Diese ist dem Tagesordnungspunkt dieser Sitzung als Anlage beigefügt. 

Diskussionsverlauf

Gemeinderat Bernd Nürnberger nimmt Stellung zum Haushalt 2024:
Man kann heute einen Haushalt verabschieden mit deutlich mehr Licht und Schatten. Es kann weiter investiert werden ohne Kreditaufnahme. Dies ist mitunter den Gewerbesteuereinnahmen von 1,4 Mio. zu verdanken. Hier ergeht Dank an alle Röslauer Unternehmen, die in nicht ganz einfachen Zeiten hoch produktiv sind und damit nicht nur die Röslauer Gemeindekasse stärken, sondern auch Arbeitsplätze sichern. Die Gemeinde Röslau hat ebenso gut gewirtschaftet. Aus der Rücklage kann 1,6 Mio. entnommen werden, um den kommunalen Aufgaben gerecht zu werden. Die Rücklage ist jedoch dann aufgebraucht. Die kommenden Jahre werden hier deutlich schwieriger, um einen ausgeglichenen Haushalt aufzustellen.
Der größte Anteil der Kosten fließt dem An- und Umbau des Kindergartens zu. Was auch gut angelegt ist. Der Vollausbau der Thusstraße kann endlich verwirklicht werden. Die Planungen sind fast abgeschlossen und im Frühjahr 2025 könnte dann begonnen werden.  
Man hofft, dass man in diesem Jahr der Nahwärmeversorgung ein Stück näherkommt. Ebenso hat auch die Ganztagsbetreuung für die Grundschüler die nächste Priorität.
Die Gemeinde hat gut gewirtschaftet, jedoch wird man dafür auch später bestraft. Die Kreisumlage steigt von gut 500.000 Euro auf 1,7 Millionen und die Schlüsselzuweisungen sinken um etwa die gleiche Summe. Die gestiegenen Personalkosten machen etwas Sorge. Vor allem die Vorgabe des Gesetzgebers, dass die Gemeinde eine A 10 Beamtenstelle für den ausgeschiedenen Bürgermeister einstellen muss.
Trotzdem sollte man optimistisch nach vorne blicken und im Gemeinderat weiter so gut zusammenarbeiten. Ein ergeht Dank an den Kämmerer Jörg Zimmermann, die gesamte Verwaltung mit dem Bürgermeister Heiko Tröger. 
Gemeinderat Beer erklärt, dass man kann stolz auf das geschaffene sein kann. Die CSU schließt sich den Ausführungen von Bernd Nürnberg an. Die aktuellen politischen Situationen können wir nicht beeinflussen. 
Gemeinderat Strahberger von den Freien Wählern bedankt sich ebenfalls beim Kämmerer, dem neuen und alten Bürgermeister und der Gemeindeverwaltung. Die Pflichtaufgaben werden erfüllt, neue Investitionen werden angestoßen und die Lebensqualität für die Röslauer Bürger wird erhöht. Man habe jetzt 1 Million weniger zur Verfügung, die Schlüsselzuweisung reduziert sich und im Gegenzug die Kreisumlage wird erhöht. Es ist keine Kreditaufnahme notwendig. Dies ist auch den Gewerbetreibenden und Handwerkern zu verdanken.
Man soll das Nahwärmenetz jetzt zügig angehen, dass man später wirtschaftlich nicht hinterher hängt. Die Kanal- und Stromarbeiten am Geiersgarten sollte man zeitnah umsetzen im Auge behalten. 

Beschluss

Nach eingehender Erläuterung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung beschließt der Gemeinderat, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan festzustellen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, Kassenkredite bis zum in der Satzung festgelegten Höchstbetrag, aufzunehmen.





Haushaltssatzung der Gemeinde Röslau
( Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge )
für das
Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Röslau folgende Haushaltssatzung:
§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                 5.157.100,00 €

und

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                 2.457.800,00 €

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.



§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Röslau, den 14.03.2024

Heiko Tröger
1. Bürgermeister


Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 19.05.2015, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 10.03.2020, wie folgt festgesetzt worden:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe        (A)                                          370 v.H.
b) für Grundstücke                                               (B)                                          360 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                                            360 v.H.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.04.2024 10:37 Uhr