Haushaltsplan und Haushaltssatzung 2024 erneute Beschlussfassung mit Änderungen 2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Gemeinderatssitzung, 16.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 47. Gemeinderatssitzung 16.04.2024 ö 6.1

Sachverhalt

 (Hinweis auf TOP 7 der 44. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 20.02.2024)

Im Rahmen eines PowerPoint-Vortrages wurde der Haushaltsplan für das Jahr 2024 zur Vorberatung vorgestellt. Ziel war es, den Haushaltsplan ausgeglichen und beanstandungsfrei dem Gemeinderat zu dieser Sitzung vorzustellen. 

Insbesondere auf die Umstände und wegfallende Maßnahmen, die zu einer Beanstandungsfreiheit führen können, wurde hingewiesen, ebenso auf die Wichtigkeit eines genehmigten Haushalts im Hinblick auf abzuschließende Projekte.

Folgende Änderungen wurden im Haushalt 2024 vorgenommen:

Kreisumlage ist mit 53% Umlagesatz zu planen: 1.768.600,00 € (alt 1.701.900,00 €)
Hierdurch steigt die Zuführung vom Vermögenshaushalt auf 784.400,00 € (alt 717.700,00 €)
Die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage wird geändert auf 1.623.500,00 € 
(alt 1.603.150,00 €)
Diese Maßnahmen haben zur Folge, dass für 2024 eine Kreditaufnahme von 46.350,00 € geplant werden muss. (alt 0,00 €)
Es ändert sich dadurch das Volumen des VWH auf 5.223.800,00 € und das Volumen des VMH auf 2.524.500,00 €

Beschluss

Nach eingehender Erläuterung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung und der Erläuterung der Änderungen beschließt der Gemeinderat, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan festzustellen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, Kassenkredite bis zum in der Satzung festgelegten Höchstbetrag, aufzunehmen.


Haushaltssatzung der Gemeinde Röslau
( Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge )
für das
Haushaltsjahr 2024

Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Röslau folgende Haushaltssatzung:
§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt

im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                 5.223.800,00 €

und

im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit                                 2.524.500,00 €

ab.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 46.350,00 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.



§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.

§ 5

Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.

§ 6

Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.

Röslau, den 17.04.2024

Heiko Tröger
1. Bürgermeister


Nachrichtlich:

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 19.05.2015, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 10.03.2020, wie folgt festgesetzt worden:

1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe        (A)                                          370 v.H.
b) für Grundstücke                                               (B)                                          360 v.H.
2. Gewerbesteuer                                                                                            360 v.H.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2024 11:34 Uhr