Abschluss der Jahresrechnung 2021 - gleichzeitig Rechenschaftsbericht nach §102 GO


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Gemeinderatssitzung, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Gemeinderatssitzung 15.03.2022 ö 7.1

Sachverhalt

(Hinweis auf TOP 7 der 19. öffentlichen Sitzung des Gemeinderates vom 16.02.2022)

Auf die bekannten und dem Gemeinderat als Datei vorliegenden Auswertungen der Jahresrechnung 2021 mit sämtlichen Anlagen, einschließlich Rechenschaftsbericht wird verwiesen. Inhaltliche Ausführungen und Erläuterungen hierzu erfolgten bereits in der Sitzung am 16.02.2022.

Die Vorlage erfolgt gem. Art. 102 Abs. 2 GO. Der Gemeinderat wird gebeten, den Rechnungsabschluss anzunehmen. Die Jahresrechnung kann sodann dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung übergeben werden.

Beschluss

Der Abschluss der Jahresrechnung 2021 wird vom Gemeinderat angenommen und dem Rechnungsprüfungsausschuss zur örtlichen Prüfung überwiesen. Haushaltsreste werden in der sich aus dem Rechenschaftsbericht ergebenden Höhe gebildet. Über- und außerplanmäßige Haushaltsüberschreitungen werden, soweit nicht bereits durch Einzelbeschluss geschehen, nachträglich genehmigt. Die Deckung dieser unabweisbaren Überschreitungen durch Mehreinnahmen bzw. Einsparungen bei anderen Buchungsstellen ist gewährleistet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2022 12:00 Uhr