Verordnung zur Änderung der Verordnung über das Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP); Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 14. Dezember 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  20. Gemeinderatssitzung, 15.03.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 20. Gemeinderatssitzung 15.03.2022 ö 8

Sachverhalt

Der Bayerische Ministerrat hat in seiner Sitzung am 14. Dezember 2021 den Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Bayern (LEP-E) beschlossen. Durch die Teilfortschreibung werden in der Verordnung über das LEP, den Festlegungen im LEP sowie im Leitbild zu folgenden drei Themenfeldern Änderungen vorgenommen:

  1. Für gleichwertige Lebensverhältnisse und starke Kommunen
  2. Für nachhaltige Anpassung an den Klimawandel und gesunde Umwelt
  3. Für nachhaltige Mobilität
Dabei werden auch die aktuellen Erfahrungen aus der Corona-Pandemie und daraus abgeleiteter landesplanerischer Handlungsbedarf zur Schaffung möglichst krisenfester Raumstrukturen berücksichtigt.

Gemäß Art. 16 Abs. 1 Bayerisches Landesplanungsgesetz (BayLplG) sind die Gemeinden bei der Änderung des LEP zu beteiligen.

Der Bayerische Gemeindetag (BayGT) hat mit Schreiben vom 22.02.2022 zum LEP-Entwurf ausführlich Stellung genommen. Die Stellungnahme des BayGT wurde den Gemeinderäten im Ratsinformationssystem zur Kenntnis gegeben. Darin wurde die speziell für die Gemeinde Röslau wichtigen Punkte gelb markiert.

Aus Sicht der Verwaltung kann sich der Gemeinderat der Gemeinde Röslau dieser Stellungnahme vollinhaltlich anschließen. Die Abgabe einer eigenen Stellungnahme ist damit nicht erforderlich.
Allerdings sollte dies dem Ministerium gegenüber auch schriftlich zum Ausdruck gebracht werden.
Dabei ist nochmal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass durch die Fortschreibung des LEP

  1. die Planungshoheit der Gemeinden zur Ausweisung neuer Baugebiete durch die Änderungen im Kapitel 3 „Siedlungsstruktur“ und hier insbesondere das Ziel 3.2 „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ nicht ausgehebelt werden darf.
  2. die Kommunalisierung staatlicher und privater Aufgaben im Bereich der Telekommunikation im LEP keinen Niederschlag finden darf und 
  3. die Verwendung von Tiefengrundwasser für die gemeindliche Wasserversorgung weiterhin im erforderlichen Umfang möglich bleiben muss.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Röslau schließt sich der Stellungnahme des Bayerischen Gemeindetages vom 22.02.2022 zur Teilfortschreibung  des Landesentwicklungsprogramms vollinhaltlich an. Dies ist dem  zuständigen Ministerium unter Hinweis auf die am Ende des Sachvortrages aufgeführten Punkte mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.05.2022 12:00 Uhr