Bauantrag der Familie Simon und Isabell Kreitinger, Dahlienstraße 2 in 95195 Röslau zur Errichtung eines Bungalows, Dahlienstraße 2, 95195 Röslau, FlurNr. 856/2 Gemarkung Oberröslau


Daten angezeigt aus Sitzung:  25. Gemeinderatssitzung, 06.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 25. Gemeinderatssitzung 06.09.2022 ö 4.1

Sachverhalt

Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag der Bauherren lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor.

Geplant ist dabei die Errichtung eines Bungalows, wobei zusätzlich 2 Stellplätze errichtet werden. Gemäß Art. 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BayBO handelt es sich um ein Gebäude der Gebäudeklasse 1. Die Grundfläche des Bungalows beträgt 50,61m².

Für das Vorhaben der Bauherren gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben im Geltungsbereich eines qualifizierenden Bebauungsplanes (Bebauungsplan „Kapfberg Nord“) befindet vgl. 30 Abs. 1 BauGB, muss das Vorhaben die Festsetzungen (vgl. § 9 BauGB) des Bebauungsplanes einhalten oder Befreiungen und Ausnahmen erteilt werden.

Da das Vorhaben reinen Wohnzwecken dient, hält das Vorhaben die Art der baulichen Nutzung ein vgl. § 4 Abs. 1 und § 14 BauNVO.

Der Bebauungsplan schreibt aber auch eine Baugrenze nach § 23 Abs. 3 BauNVO vor. Diese Baugrenze wird durch das Vorhaben leicht überschritten. Die Abweichung von der Festsetzung des Baubauungsplanes ist auf Grund dessen städtebaulich vertretbar. Diese Platzierung ist gewählt, um ausreichend Raum für die Gestaltung einer großzügigen und ebenerdigen Terrasse zu erhalten. Dadurch wird es möglich einen barrierefreien Zugang zum Bungalow zu erhalten. Nachbarschaftliche Belange werden nicht berührt.

Als weiteres sieht der Bebauungsplan eine Dachneigung zwischen 35 und 45 Grad, sowie eine Kniestockhöhe von 80,0cm vor. Die geplante Dachneigung von 13 bei einem Bungalow ist noch vertretbar. Bei diesem Fertigbungalow handelt es sich um die Standarddachneigung. Die Kniestockhöhe wird eingehalten.

Die Zahl der Vollgeschosse wird durch das Vorhaben nicht verändert. Eine Prüfung dabei entfällt.

Das Vorhaben hält auch sonst alle Festsetzungen des Bebauungsplanes und hinsichtlich des Bauplanungsrechtes ein.

Beschluss

Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag der Bauherren zu und erteilt die notwenige Befreiung hinsichtlich der Baugrenze und der Dachform.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.01.2023 15:36 Uhr