Bauantrag der BayernGrund GmbH als Treuhänder der Gemeinde Röslau, Augustusburger Straße 22, 09111 Chemnitz, zur Erweiterung und Sanierung des Evang. Kindergarten „Spatzennest“, Peuntweg 1, 95195 Röslau, FlurNr. 185 und 273/1 Gemarkung Oberröslau
Daten angezeigt aus Sitzung:
27. Gemeinderatssitzung, 09.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der durch die Gemeindeverwaltung Röslau geprüfte Bauantrag der BayernGrund GmbH, lag dem Gemeinderat zur Behandlung vor. Die BayernGrund GmbH tritt hier als Treuhänder für die Gemeinde Röslau auf.
Geplant ist die Erweiterung und Sanierung des Evang. Kindergarten „Spatzennest“, wie dem Gemeinderat in vorangegangen Sitzung bereits erläutert wurde. Das Gebäude wird als Sonderbau nach Art. 2 Abs. 4 Nr. 12 BayBO klassifiziert. Der Bruttorauminhalt des Vorhabens beträgt 5.119,94 m³. Es wird eine Grundfläche von 1.353,41 m² überbaut und 4 Stellplätze errichtet.
Für das Vorhaben des Bauherren gelten die §§ 30 bis 37 BauGB entsprechend. Das Vorhaben ist zulässig, wenn es sich demnach baurechtlich einfügt. Da sich das Vorhaben nicht im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplanes oder einfachen Bebauungsplanes befindet (vgl. §30 Abs. 1 und 3 BauGB), ist das Vorhaben nach §34 BauGB oder §35 BauGB zu beurteilen. Der Anbau wird an das bestehende Kindergartengebäude angeschlossen. Gegenüber grenzen eine Arztpraxis und ein altes Gewerbegebäude mit Wohneinheiten an, unterhalt befinden sich 3 Wohnhäuser. Von daher ist klar von einem Innenbereich zu sprechen und das Vorhaben nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Die Umgebungsbebauung lässt daher auf ein Mischgebiet nach §6 BauNVO schließen. Das Vorhaben ist somit bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es sich in die Umgebungsbebauung einfügt. Eine Kindertagesstätte wird im §6 BauNVO zwar nicht ausdrücklich erwähnt, ist aber als eine Anlage für soziale Zwecke anzusehen. Ein Ausschluss, nach §12 BauNVO ist im vorliegenden Falle nicht zu erkennen.
Das gemeindliche Einvernehmen nach §36 BauGB ist zu erteilen.
Diskussionsverlauf
Gemeinderat Karl Grießhammer bezeichnet die Art des geplanten An- und Umbaus als unglücklich gewählte Bauform. Die Stahlbetonbauweise entspricht nicht mehr den Anforderungen der heutigen Zeit. Es wurde keine Gegenrechnung in Bezug auf eine Holzbauweise vom Architekturbüro vorgelegt. Da momentan die Holzpreise sinken und die Stahlpreise steigen werden nur unnötig Steuergelder ausgegeben.
Im Vorfeld wurde diese Bauweise nach ausführlicher Diskussion als günstigste Lösung ausgewählt, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt.
Eine Option zu einer Umwandlung der Bauweise gibt es nicht, so 1.Bürgermeister Torsten Gebhardt auf Nachfrage von Gemeinderat Thorsten Strahberger. Die Planung neu aufzunehmen ist finanziell nicht zu vertreten und würde zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen führen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Bauantrag der BayernGrund GmbH zu und erteilt somit sein gemeindliches Einvernehmen nach §36 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.01.2023 15:38 Uhr