Eröffnung neuer Tante M Laden - Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen; Ausnahmegenehmigung nach dem Sonn- und Feiertagsgesetz


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Gemeinderatssitzung, 08.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 37. Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö 9

Sachverhalt

Zum Betrieb des Tante M Selbstbedienungsladens wurde bereits am 31.03.2023 ein Gewerbe angemeldet. Im personallosen Laden sollen Dinge des täglichen Bedarfs, Backwaren, Milch und frische Lebensmittel, jedoch kein Alkohol und keine Zigaretten angeboten werden. 

Die Vollzugshinweise zum „Gesetz über Ladenschluss“ in Bayern regeln unter anderem auch die Öffnungszeiten von „digitalen Kleinstsupermärkten“. Hier ist deren Betrieb an Sonn- und Feiertagen gemäß Feiertagsschutzgesetz unzulässig. Die Art. 2,3 und 4 des Feiertagsgesetzes (FTG) beschreiben die Verbote von öffentlich bemerkbaren Arbeiten. 

Die Gemeinde kann als örtlich und sachlich zuständige Behörde gemäß Art. 5 FTG eine Befreiung erteilen und einen Betrieb des Ladens an Sonn- und Feiertagen im Einzelfall zulassen. (jedoch nicht für Karfreitag) 

Nach Rücksprache mit dem Landratsamt werden die Feiertage Karfreitag, Allerheiligen, Volkstrauertag, Totensonntag und Heilig Abend (ab 16 Uhr) als besonders schutzwürdig angesehen. An diesen Tagen sollte trotz allem der Tante M Laden geschlossen bleiben. 
Um zusätzlich die Feiertagsruhe an Sonn- und Feiertagen zu gewährleisten sollen Reinigungsarbeiten und Warenanlieferungen an Sonntagen und den oben genannten Feiertagen nicht zulässig sein. 
Die Klärung der Schutzziele des Feiertagsgesetzes und die Befreiung sind nach der Entscheidung des Gemeinderates Röslau mit dem Landratsamt und der Regierung noch abschließend zu klären. Der zukünftige Betreiber des Tante M Ladens in Röslau, Herr Andreas Gerullis, bittet die Gemeinde Röslau um Zustimmung zur Erweiterung der Öffnungszeiten an Sonn- und Feiertagen. 

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Torsten Gebhardt informiert über die voraussichtliche Öffnung des TanteM Ladens im September. Auf Nachfrage von Gemeinderat Bernd Nürnberger, ob die Post tatsächlich am 01.09.2023 öffnet, erwidert Bürgermeister Gebhardt, dass der 01.09.2023 nicht eingehalten werden kann, da die Bauarbeiten bis dahin nicht abgeschlossen sind. Die Post wird in einem räumlich getrennten, abschließbaren Bereich im TanteM sein und auch über den Betreiber des TanteM Ladens laufen. Des Weiteren erklärt Bürgermeister Gebhardt, dass an Sonn- und Feiertagen keine Warenanlieferung und Reinigung stattfinden wird. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röslau beschließt die Befreiung nach Art. 5 FTG (Feiertagsgesetz) und erteilt dem Betreiber des Tante M Ladens, Herrn Andreas Gerullis, die Erlaubnis zur befristeten Öffnung des Ladens an Sonn- und Feiertagen vorerst auf einen Zeitraum von zwölf Monaten. 

An den Feiertagen Karfreitag (ganztags) und Heilig Abend (ab 16:00 Uhr) wird die Öffnung untersagt. 
Die abschließende Genehmigung ist mit dem Landratsamt Wunsiedel und der Regierung abzuklären. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.10.2023 13:18 Uhr