Grundsatzbeschluss zur Antragstellung Kommunale Wärmeplanung


Daten angezeigt aus Sitzung:  37. Gemeinderatssitzung, 08.08.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 37. Gemeinderatssitzung 08.08.2023 ö 8

Sachverhalt

Um die Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Röslau und alle Ortsteile voranzutreiben ist es im ersten Schritt wichtig die hierfür nötigen Fördermittel zu beantragen. Die Antragstellung wird seitens der Regierung begleitet und hilfestellend beraten. Die Dauer des Antragsverfahrens umfasst einen Zeitraum von ca. 9 Monaten.
Bis zum Ende des Jahres gelten erhöhte Förderquoten von bis zu 90% im Regelfördersatz und sogar bis zu 100% für finanzschwache Kommunen. Die Förderung der kommunalen Wärmeplanung erfolgt im Rahmen der Kommunalrichtlinie unter dem Dach der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI).
Das Förderangebot gilt bis 31.12.2023, weshalb eine zügige Antragstellung erfolgen sollte.
Um das Antragsverfahren in die Wege leiten zu können ist ein Grundsatzbeschluss des Gemeinderates nötig, welcher den ersten Bürgermeister ermächtigt die weiteren Schritte in die Wege leiten zu können. 

Diskussionsverlauf

1. Bürgermeister Torsten Gebhardt teilt mit, dass alle Kommunen über 100.000 Einwohnern eine Wärmeplanung bis 2026 erstellen müssen. Für alle übrigen gilt 2028. Marktleuthen, Kirchenlamitz und Weißenstadt haben schon einen Antrag gestellt. Die Bearbeitungszeit dauert ca. 9 Monate. Die Gemeinde Röslau könnte die Ergebnisse des Energetischen Quartierskonzept mit einfließen lassen. Nach der Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung müssen auch Maßnahmen folgen. Hier wäre ein Nahwärmenetz für das gesamte Gemeindegebiet denkbar. Gemeinderat Arno Bescherer möchte wissen, mit welchen Kosten man rechnen muss. Des Weiteren sieht er keinen Sinn darin, immer neue Maßnahmen zu planen, die dann nicht umgesetzt werden. 1. Bürgermeister Gebhardt erklärt, dass man die Kosten noch nicht sagen kann. Je mehr Nachfragen, desto höher die Kosten. Das Projekt Keeno zum Beispiel, habe durchaus Sinn gemacht im Hinblick auf die Dachbodenisolierung. Gemeinderat Thorsten Strahberger möchte wissen, ob diese frühe Planung Nachteile für die Bevölkerung bringe und ob dann ein Heizungstausch zwingend notwendig wird. Bürgermeister Gebhardt erwidert, dass funktionierende Heizungen nicht getauscht werden müssen. Es wäre nur von Vorteil für die Bürger, da dann die Möglichkeit bestünde sich für das Wärmenetz zu entscheiden. Gemeinderat Georg Beer gibt zu bedenken, dass durch ein Ingenieurbüro hohe Kosten entstehen und möchte wissen, ob hier hauptsächlich die Röslauer Industrie eingebunden wird. Diese Maßnahme wäre für Bürger und Industrie, so Bürgermeister Gebhardt. Gemeinderätin Brigitte Menzel meint, eine kostenlose Planung sei nur von Vorteil und sollte unbedingt durchgeführt werden. Gemeinderat Rainer Hager teilt mit, dass die Nachfrage in Weißenstadt aufgrund der hohen Energiekosten massiv gestiegen ist und befürwortet auch die sofortige Planung. Gemeinderat Bernd Nürnberger sieht hier einen Fortschritt für die Gemeinde bei einer Planung zum Nulltarif. Auch mit Blick auf das Neubaugebiet Hofpeunt. Bürgermeister Gebhardt erklärt, dass 90 % der entstehenden Planungskosten garantiert sind und finanzschwache Kommunen, wie die Gemeinde Röslau, 100 % erhalten. 

Beschluss

Der Gemeinderat Röslau fasst den Grundsatzbeschluss zur Antragstellung für die Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Röslau und aller Ortsteile und ermächtigt den ersten Bürgermeister alle dazu nötigen Maßnahmen in die Wege zu leiten und umzusetzen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.10.2023 13:18 Uhr