Nach eingehender Erläuterung des Haushaltsplanes und der Haushaltssatzung und der Erläuterung der Änderungen beschließt der Gemeinderat, die nachstehende Haushaltssatzung zu erlassen und den Haushaltsplan festzustellen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, Kassenkredite bis zum in der Satzung festgelegten Höchstbetrag, aufzunehmen.
Haushaltssatzung der Gemeinde Röslau
( Landkreis Wunsiedel i. Fichtelgebirge )
für das
Haushaltsjahr 2024
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Röslau folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 5.223.800,00 €
und
im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.524.500,00 €
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitions-förderungsmaßnahmen wird auf 46.350,00 € festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.000.000,00 € festgesetzt.
§ 5
Weitere Festsetzungen werden nicht vorgenommen.
§ 6
Die Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Röslau, den 17.04.2024
Heiko Tröger
1. Bürgermeister
Nachrichtlich:
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern sind in der Hebesatzsatzung vom 19.05.2015, zuletzt geändert mit Änderungssatzung vom 10.03.2020, wie folgt festgesetzt worden:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 370 v.H.
b) für Grundstücke (B) 360 v.H.
2. Gewerbesteuer 360 v.H.