Formlose Bauvoranfrage für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/20, An der Tränke 11, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates, 06.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende teilt mit, dass für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/20, An der Tränke 11, Gemarkung Röthlein, eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Tränke", GT Röthlein, zu erteilen.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel aufgezeigt und erläutert. So wird durch die Errichtung der Garage die Baugrenze nicht eingehalten und diese nicht innerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche errichtet. Desweiteren wird der Stauraum von max. 9,00 m zwischen Garage und Straßenbegrenzungslinie mit ca. 13,70 m deutlich überschritten.
Die Verwaltung führt aus, dass der Gemeinderat bereits in der Sitzung am 11.10.2016 eine beantragte Befreiung von der Geschossflächenzahl für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses abgelehnt hat. Die Bauherren haben daraufhin ihre Planunterlagen geändert.
Desweiteren wurden bei Bauberatungen und Nachfragen bezüglich der Erteilung von Befreiungen seitens der Verwaltung die Bauherren in der Vergangenheit darauf hingewiesen, dass der Gemeinderat innerhalb dieses Bebauungsplans keine Befreiungen erteilt und auf die Einhaltung des Bebauungsplans drängt. Die Bauherren haben ihre Planungen bisher immer an den Bebauungsplan angepasst und abgeändert.
Der Vorsitzende spricht sich dafür aus, die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan nicht in Aussicht zu stellen und gibt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium für die formlose Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/20, An der Tränke 11, Gemarkung Röthlein, die erforderlichen Befreiungen in Aussicht zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 11
Datenstand vom 03.09.2020 09:54 Uhr