Vollzug der Wassergesetze;
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Wasserentnahme aus dem Main in der Gemarkung Hirschfeld zur landwirtschaftlichen Bewässerung des Grundstücks Flur-Nr. 5144 der Gemarkung Wipfeld
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung des Gemeinderates, 06.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Landratsamt Schweinfurt hat der Gemeinde mit Schreiben vom 05.02.2018 mitgeteilt, dass die bisherige beschränkte Erlaubnis zur Wasserentnahme aus dem Main zur Bewässerung des Grundstücks Flur-Nr. 5144 der Gemarkung Wipfeld erloschen ist und die Neuerteilung beantragt wurde. Danach soll weiterhin Wasser aus dem Main in der Gemarkung Hirschfeld, Flusskiliometer 319,300, rechtes Ufer, entnommen werden. Die jährliche Entnahmemenge wurde mit 4.000 m³ angegeben. Das Landratsamt beabsichtigt die beantragte wasserrechtliche Erlaubnis zu erteilen und bittet um gemeindliche Stellungnahme. Der eingereichte Lageplan ist in der Anlage abgedruckt.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein stimmt der Erteilung einer wasserrechtlichen Gestattung zur Wasserentnahme aus dem Main in der Gemarkung Hirschfeld, Flusskiliometer 319,300, rechtes Ufer, zur Bewässerung des Grundstücks Flur-Nr. 5144 der Gemarkung Wipfeld
zu. Gegenüber ist Wohnbebauung Nachtruhe ist einzuhalten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 09:54 Uhr