Anzeige der Beseitigung - Abriss der Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1655, Landrat-Wolf-Straße 21, Gemarkung Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Vom Vorsitzenden wird die zum Abriss vorgesehene Garage aufgezeigt und erläutert. Er weist auf die gesetzliche Vorschrift des Art. 57 Abs. 5 BayBO, wonach die Beseitigung baulicher Anlagen einen Monat vor dem geplanten Abriss der Gemeinde sowie dem Landratsamt anzuzeigen ist, hin.
Die Gemeinde hat somit Gelegenheit, innerhalb eines Monats gegen den Abbruch berechtigte Einwände zu erheben. Verstreicht die Monatsfrist, kann mit dem Abbruch begonnen werden.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium gegen die geplante Beseitigung der baulichen Anlage keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:55 Uhr