Gemeindestraßen und -wege; Absperrung des Zufahrtswegs zu Grundstück Flur-Nr. 1368 der Gem. Heidenfeld und Errichtung einer Schranke auf Grundstück Fl.-Nr. 1371 der Gem. Heidenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 17.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 17.04.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Eigentümer des Grundstücks Flur-Nr. 1368 der Gemarkung Heidenfeld (Angelclub Petri Heil 66 Ebenhausen e.V.) möchte den Zufahrtsweg zu seinem See durch zwei Schranken auf eigene Kosten absperren. Die eine Schranke würde auf Privatgrund errichtet werden, die andere auf dem gemeindlichen Feldweg Flur-Nr. 1371 der Gemarkung Heidenfeld. Der Verein hat die Gemeinde um Zustimmung wegen der Errichtung der Schranken gebeten.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein stimmt der Absperrung des Zufahrtswegs zum Angelsee auf Grundstück Flur-Nr. 1368 der Gemarkung Heidenfeld und der Errichtung einer Schranke auf dem gemeindlichen Feldweg Flur-Nr. 1371 der Gemarkung Heidenfeld zu. Der Gemeinde, dem Jagdpächter und der unteren Naturschutzbehörde sind Schlüssel für die Schranken zu übergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 09:55 Uhr