Einbau einer Wohnung in Dachgeschoss des best. Wohnhauses sowie Umbau zum 3-Familienwohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 311/1, Schweinfurter Weg 10, Gemarkung Röthlein, sowie Errichtung von zwei Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 236/11, Schweinfurter Weg 17, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 19.06.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Hinsichtlich der Prüfung unter Anwendung des § 34 BauGB erteilt er das Wort an den geschäftsleitenden Beamen Simon Göbel.
Dieser zeigt das Vorhaben sowie die eingereichten Planunterlagen auf und erläutert diese. Die Überprüfung mit den Bestimmungen des § 34 BauGB hat ergeben, dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.
Für das Bauvorhaben sind drei Kfz-Stellplätze erforderlich. Auf dem Grundstück selbst, wird einer durch die bestehende Garage nachgewiesen. Die anderen beiden Stellplätze werden auf dem Grundstück Fl. Nr. 236/17, Schweinfurter Weg 17, errichtet. Gemäß Art. 47 Abs. 3 Nr. 2 BayBO kann die Stellplatzpflicht durch Herstellung der notwendigen Stellplätze auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe des Baugrundstücks erfüllt werden.
Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Petra Jakob und Ingeborg Wegner möchten sichergestellt haben, dass die Stellplätze auf dem Grundstück Flur-Nr. 236/17 dauerhaft dem Grundstück Flur-Nr. 311/1 zugeordnet werden. Der Vorsitzende sichert zu, diese Thematik beim Landratsamt zu klären.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen. Es ist sicherzustellen, dass die auf dem Grundstück Flur-Nr. 236/17 eingetragenen Stellplätze dauerhaft dem Grundstück Flur-Nr. 311/1 zugeordnet werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 09:58 Uhr