Errichtung bzw. Austausch zweier liegender Bitumentanks durch zwei stehende Bitumentanks auf den Grundstücken Fl. Nrn. 767 und 569, Gemarkung Heidenfeld, Hohe Straße (Außenbereich)


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung des Gemeinderates, 19.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 8. Sitzung des Gemeinderates 19.06.2018 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das Landratsam Schweinfurt mit Schreiben vom 26.09.2016 die bauaufsichtliche Genehmigung für die Errichtung von zwei Bitumentanks auf den beiden Grundstücken erlassen hat, welche auch aufgestellt wurden. Laut Schreiben des Antragstellers vom 06.06.2018 sollen die verbliebenen Bitumentanks in diesem und im darauffolgenden Jahr erneuert werden. Die Lagerkapazität der neuen Tanks wird 80 m³ und 50 m³ betragen. Sie werden stehend zur Ausführung kommen. Zur Befüllung wird eine Befüllpumpe eingesetzt, die Drängeluft aus den Tanks wird über eine Gaspendelleitung in das Tankfahrzeug zurückgeführt.Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor, es wurde auch nicht beantragt, diese seitens der Gemeinde einzuholen. Das Bauvorhaben liegt im planungsrechtlichen Außenbereich nach § 35 BauGB. Vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel werden die eingereichten Planunterlagen und das Bauvorhaben aufgezeigt und erläutert. Die 2016 errichteten Tanks haben ein Füllvolumen von 60 m³ und 100 m³ und sind höher als die nun neu geplanten Tanks.  Die auszutauschenden Tanks haben ein Füllvolumen von jeweils 60 m³ und wurden liegend errichtetet.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 erforderliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 1

Datenstand vom 03.09.2020 09:58 Uhr