Antrag auf Beseitigung landwirtschaftlicher Gebäude, Gemarkung Heidenfeld, Flurnummer 23, bei Liborius-Wagner-Platz


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung des Gemeinderates, 05.03.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 3. Sitzung des Gemeinderates 05.03.2024 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Bei der Gemeinde wurde eine Baubeseitigungsanzeige eingereicht. Es geht um die Beseitigung eines landwirtschaftlichen Gebäudes auf dem Grundstück Flur-Nr. 23 der Gemarkung Heidenfeld, bei Liborius-Wagner-Platz. Der von dem Bauherrn eingereichte Lageplan wird aufgezeigt. 

Gemäß Art. 57 Abs. 5 BayBO ist die Beseitigung baulicher Anlagen einen Monat vor dem geplanten Abriss der Gemeinde sowie dem Landratsamt anzuzeigen. Die Gemeinde hat somit Gelegenheit, innerhalb eines Monats gegen den Abbruch berechtigte Einwände zu erheben. Verstreicht die Monatsfrist, so kann mit dem Abbruch begonnen werden.

Der Vorsitzende stellt die Thematik mit dem Vorschlag, keine Einwände zu erheben, zur Aussprache.

Beschluss

Der Gemeinderat Röthlein beschließt gegen die geplante Beseitigung der baulichen Anlage keine Einwände zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2024 14:07 Uhr