Aufstellung eines Bebauungsplans zur Ausweisung eines Baugebiets mit der baulichen Nutzung sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung "Photovoltaik" für das Grundstück Flur-Nr. 764 der Gemarkung Heidenfeld ; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Gemeinderates, 18.06.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt den Aufstellungsbeschluss gefasst in der Sitzung am 13.06.2023 unter TOP 3, öffentlich, aufzuheben und folgenden neuen Aufstellungsbeschluss zu fassen:
Der Gemeinderat Röthlein beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarkraftwerk am Bienenhaus“ in der Gemarkung Heidenfeld.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das Grundstück Flur-Nr. 764 der Gemarkung Heidenfeld. Der Lageplan vom 18.06.2024 mit der Kennzeichnung der räumlichen Abgrenzung des Geltungsbereichs ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Das Baugebiet ermöglicht die Errichtung von Photovoltaikanlagen zur Erzeugung regenerativer, klimaneutraler Energie. Es wird deshalb als „sonstiges Sondergebiet“ (SO) mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt.
Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss ortsüblich bekannt zu machen sowie die vorgezogene Bürgerbeteiligung (§ 3 Abs.1 BauGB) und die frühzeitige Behördenbeteiligung (§ 4 Abs.1 BauGB) durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.07.2024 08:17 Uhr