Tekturplanung: Neubau zweier Gärsubstratlager auf dem Grundstück Fl. Nr. 788 der Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung - Änderungsantrag zu einem beantragten / genehmigten Verfahren
Daten angezeigt aus Sitzung:
15. Sitzung des Gemeinderates, 27.11.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass das Bauvorhaben, welches sich im Außenbereich befindet, bereits in der Sitzung am 08.08.2018 vorgestellt worden war. Das Landratsamt hat mit Bescheid vom 23.10.2017 die Baugenehmigung zur Errichtung zweier Gärsubstratlager (Fassungsvermögen jeweils 1900 m³) auf dem Grundstück Fl. Nr. 788 der Gemarkung Hirschfeld erteilt. Das Grundstück Fl. Nr. 788 wurde geteilt. Das Bauvorhaben bezieht sich auf die Teilfläche Fl. Nr. 788/1.
Im Unterschied zum genehmigten Bauplan wird im Tekturplan der Fahrweg zu den beiden Gärsubstratlagern geändert, der Abfüllplatz mit Zisterne wird an einer anderen Stelle gebaut und die Behälter ragen 2,00 m bis 2,30 m anstatt 1,50 m aus der Erde.
Die Änderungen werden aufgezeigt. Der Vorsitzende schlägt verliest die Begründung des Landratsamtes SG Abfallwirtschaft zum Tekturantrag und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, bezüglich des vorgelegten Bauvorhabens das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Der Begrünungsplan ist anzupassen und von der Unteren Naturschutzbehörde abzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 5
Datenstand vom 03.09.2020 10:02 Uhr