Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung des Bebauungsplanes „An der Sulz“, Gt. Heidenfeld verbunden mit der 6. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Hopfengarten“, Gt. Heidenfeld im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  16. Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 16. Sitzung des Gemeinderates 18.12.2018 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass nun nach der Behandlung der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Bürger der Satzungsbeschluss gefasst werden kann. Er stellt deshalb diesen zur Abstimmung.

Beschluss

Der Bebauungsplan „An der Sulz“, Gt. Heidenfeld verbunden mit der 6. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Hopfengarten“, Gt. Heidenfeld in der Fassung vom 18.12.2018 wird hiermit als Satzung beschlossen. Die Begründung zum Bebauungsplan „An der Sulz“, Gt. Heidenfeld verbun den mit der 6. Änderung des Bebauungsplans „Am Hopfengarten“, Gt. Heidenfeld in der Fassung vom 18.12.2018 wird hiermit gebilligt. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:03 Uhr