Baubeseitigungsanzeige für ein Wohnhaus sowie Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 70, Dorfstraße 22, Gemarkung Heidenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung des Gemeinderates, 15.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 1. Sitzung des Gemeinderates 15.01.2019 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass eine Baubeseitigungsanzeige für ein Wohnhaus sowie ein Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 70, Dorfstraße 22, Gemarkung Heidenfeld eingereicht wurde. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan.

Der Antrag auf Vorbescheid wurde bereits in der Gemeinderatssitzung am 17.07.2018 unter TOP 2.2 behandelt. Vom Gemeinderat wurde damals beschlossen, das nach
§ 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen. Im Unterschied zum Vorbescheidsantrag wurde das Gebäude 1 Meter straßenseitig von der Grundstücksgrenze nach hinten versetzt.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Die Anzeige auf Baubeseitigung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:05 Uhr