Errichtung von drei Erntehelferunterkünften auf dem Grundstück Fl. Nr. 386, Außenbereich, Gemarkung Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Gemeinderates, 19.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das vorliegende Bauvorhaben, Errichtung von drei Erntehelferunterkünften auf dem Grundstück Fl. Nr. 386, im Außenbereich der Gemarkung Röthlein, realisiert werden soll. Die Zu- und Abfahrt erfolgt über den bestehenden betonierten Flurbereinigungsweg. Die Entwässerung von den Erntehelferunterkünften erfolgt über den bestehenden Kanal. Vom Geschäftsleiter Simon Göbel werden der Standort und das Vorhaben aufgezeigt und erläutert. Die für das Bauen im Außenbereich notwendige Privilegierung nach § 35 BauGB ist vorhanden. Der Vorsitzende stellt das Vorhaben mit dem Vorschlag, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, zur Aussprache.
Ingeborg Wegner äußert Bedenken bezüglich der schmalen Straße/Zufahrt. Daraufhin fragt Peter Gehring, wer für den Zustand des Weges und ggf. dessen Ausbau zuständig sei. Der Vorsitzende erläutert, dass die Zufahrt zu den geplanten Unterkünften ein Gemeindeweg ist.
Petra Jakob möchte wissen, ob es bei diesen Vorhaben auch ausgewiesene Parkplätze gibt und wie dort die Müllentsorgung gehandhabt werden soll. Simon Göbel antwortet, dass auf den Plänen fünf Stellplätze nachgewiesen sind. Bezüglich der Müllentsorgung hält er es für sinnvoll, diesen Punkt mit in die Stellungnahme an das Landratsamt Schweinfurt mitaufzunehmen.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum vorliegenden Bauvorhaben, vorbehaltlich der Feststellung der Privilegierung für das Bauvorhaben durch das Landratsamt Schweinfurt, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 2
Datenstand vom 03.09.2020 10:06 Uhr