Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl. Nr. 675/6, Heidwiesen 11, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2019 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag auf formlose Bauvoranfrage, welche vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 14 am 30.10.2018 unter TOP 6.3 behandelt wurde.
Vom Bauherren wurde ein Kniestock von 1,0 m, eine Reduzierung der Dachneigung auf 40° sowie die Nichteinhaltung der Firstrichtung des Wohnhauses beantragt.
Damals wurde dem Bauherrn vom Gemeinderat bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne sowie der erforderlichen Nachbarunterschriften die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 Abs. 1 BauGB in Aussicht gestellt.

Der Kniestock des Einfamilienwohnhauses beträgt 1,0 m und die Dachneigung ist 40°. Im Bauantrag wird beantragt, dass die geplante Garage die im Bebauungsplan rückwertige Baulinie um ca. 2 m überschreitet sowie die überbaubare Grundstücksfläche nicht einhält. Im Dachgeschoss der Garage wird die vorhandene Baulinie wieder eingehalten, sodass sich der Baukörper Garage bis auf den geplanten Geräteraum innerhalb der Baulinie befindet.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich des Kniestocks, der Dachneigung, der Überschreitung der Baulinie und der überbaubaren Grundstücksfläche der Garage erteilt.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:07 Uhr