Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, Gemarkung Röthlein, eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Im Ölgarten“, Gt. Röthlein, zu erteilen. Der Vorsitzende verliest das Schreiben des Antragstellers vom 03.04.2019
Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor. Das geplante Einfamilienwohnhaus soll mit zwei Vollgeschossen errichtet werden. Der Bebauungsplan schreibt ein Vollgeschoss vor. Weiter soll das Einfamilienwohnhaus mit einem flachgeneigten Satteldach mit 25° Dachneigung errichtet werden und hält somit die vorgeschriebene Dachneigung von 35 +/-° nicht ein. Laut Bauherren werden u. a. die Abstandsflächen und Traufhöhen eingehalten. Die Prüfung hat ergeben, dass beide Gebäude die Baugrenzen nicht einhalten. Die Doppelgarage hält somit auch die vorgesehene Fläche für Garagen und die Stellplatztiefe von 5 m nicht ein.
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Datenstand vom 03.09.2020 10:07 Uhr