Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 679/2, Rheinfeldstraße 46, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage
Daten angezeigt aus Sitzung:
5. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 679/2, Rheinfeldstraße 46, Gemarkung Röthlein, eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Am Elmuß I. Abschnitt“, Gt. Röthlein, zu erteilen.
Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der geplanten Errichtung des Wohnhauses die Firstrichtung nicht eingehalten. Des Weiteren überschreitet die Dachgaube die vom Bebauungsplan vorgeschriebene Breite einer Einzelgaube von 1,50 m. Bei Prüfung der eingereichten Unterlagen wurde festgestellt, dass die Baulinie nicht eingehalten wird. Nach Rücksprache mit dem Bauherrn hat dieser angegeben, dass die Baulinie im Bauantrag eingehalten wird. Die Unterschriften der Nachbarn liegen nicht vor
Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 679/2, Rheinfeldstraße 46, Gemarkung Röthlein, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan bezüglich der Firstrichtung des Wohnhauses und der Gaubenbreite in Aussicht zu stellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 10:07 Uhr