Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 265/10, Am Weinberg 17, Gemarkung Hirschfeld - formlose Bauvoranfrage


Daten angezeigt aus Sitzung:  5. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 5. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2019 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 265/10, Am Weinberg 17, Gemarkung Hirschfeld, eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Dabei soll geklärt werden, inwieweit der Gemeinderat bereit ist, die erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Oberer Herzenberg“, Gt. Hirschfeld, zu erteilen.

Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So soll das geplante Einfamilienhaus mit zwei Vollgeschossen errichtet werden, wodurch die Festsetzung des Bebauungsplanes, ein Vollgeschoss und ein Dachgeschoss, nicht eingehalten wird. Des Weiteren wird bei der Errichtung der beiden Gebäude die Dachform sowie die Dachneigung nicht eingehalten. Beide Gebäude sollen ein Walmdach erhalten. Die Dachneigung des Einfamilienhauses beträgt 28° und die der Doppelgarage 25°. Der Bebauungsplan schreibt ein Satteldach mit einer Dachneigung von 42° - 48° vor. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Datenstand vom 03.09.2020 10:07 Uhr