Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/9, Heidwiesen 18, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 21.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 21.05.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass für die Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/9, Heidwiesen 18, Gemarkung Heidenfeld ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wurde. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Heide I. Abschnitt“. Es hält die Festsetzungen hinsichtlich der Baugrenze nicht ein. Des weiten beträgt die Dachneigung der Terrassenüberdachung 5° und hat eine Doppelstegplatte als Dacheindeckung. Der Bebauungsplan schreibt die Dachneigung von 46°-53 vor und als Dacheindeckung naturrote Ziegeln bzw. Betondachsteine. Der maximal vorgegebene Dachüberstand an Haupt- und Nebengebäuden von 60cm wird überschritten. Dieser soll ca. 1,0m betragen .

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiungen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Baugrenze, der Dachneigung, der Dacheindeckung und des Dachüberstands die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Kai Hümmer war nach Art. 49 GO persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 Abs. 1 GO).

Datenstand vom 03.09.2020 10:08 Uhr