Neubau eines Gewächshauses mit Halle im Erwerbsgartenbau auf dem Grundstück, Fl. Nr. 444 und 445, Gemarkung Röthlein, Außenbereich - Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates, 21.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende erläutert, dass das vorliegende Bauvorhaben im Außenbereich der Gemarkung Röthlein realisiert werden soll. Der Bauherr teilte mit Schreiben vom 11.05.2019 mit, dass es sich bei dem Vorhaben um ein Produktionsgewächshaus im Erwerbsgartenbau handelt, indem Obst und Gemüse erzeugt werden. Um dies durchzuführen, ist das Objekt in zwei Teile gegliedert. Es gliedert sich in Produktionsflächen, in dem Kulturen wachsen und von 10-15 Personen geerntet werden und zum anderen in eine Verbindungshalle. In diesem Bereich werden die erzeugten Waren komissioniert, Verpackung für die erzeugten Produkte gelagert und die Versorgungseinrichtungen untergebracht. Ebenfalls wird für die Mitarbeiter ein Sozialbereich zur Verfügung gestellt. Die Belieferung der Einrichtung erfolgt mit Schlepper, PKW sowie LKW in den Arbeitszeiten von 6:00 – 22:00 Uhr. Es wird voraussichtlich ein LKW pro Monat das Gewächshaus anfahren. An das Grundstück werden Strom- und Gasversorgungsleitungen angebunden, ein Anschluss an den Kanal ist nicht angedacht, es wird eine Abwassergrube errichtet werden. Der Bauherr hat ein Brandschutzkonzept erstellt und das Vorhaben bereits mit der örtl. Feuerwehr abgestimmt. Die auf dem Gelände vorhandene private Ausgleichsfläche muss der Bauherr zeitnah ersetzen. Hier erfolgten bereits Abstimmungsgespräche mit der unteren Naturschutzbehörde. Die für das Bauen im Außenbereich notwendige Privilegierung nach § 35 BauGB ist vorhanden.
Der Vorsitzende stellt das Vorhaben mit dem Vorschlag, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, zur Aussprache. Petra Jakob befürwortet das Vorhaben, da es sich um ein schlüssiges Konzept handelt und kein provisorisches Foliengewächshaus errichtet werden soll.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Voraussetzung ist, dass durch das Landratsamt Schweinfurt die Privilegierung für Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB für das Bauvorhaben festgestellt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 10:08 Uhr