Friedhofswesen;
Änderung der Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Röthlein; Erlass der 3. Änderungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass die im Jahr 2006 erlassene und zuletzt durch die 2. Änderungssatzung im Jahr 2012 geänderte Friedhofs- und Bestattungsordnung der Gemeinde Röthlein, aufgrund der geänderten Gegebenheiten auf den Friedhöfen in den drei Gemeindeteilen einer erneuten Änderung bedarf. Bezüglich der erforderlichen Anpassungen verweist er auf die mit der Sitzungsladung versandten Unterlagen. Die Änderungen werden vorgestellt und erläutert.
So werden die neu errichteten Urnengräberfelder in die Satzung mit aufgenommen. Weiter ergeben sich Änderungen bezüglich der Bezeichnung der einzelnen Abteilungen. Das Nutzungsrecht (Nutzungszeit) der Urnengrabstätten soll auf 10 Jahre festgesetzt werden. Weiter sollen zukünftig nur noch biologisch abbaubare Urnen verwendet werden dürfen. Die Dauer des Benutzungsrechts für Urnengräber und Urnennischen soll auf 10 Jahre, für alle übrigen Grabstätten auf 20 Jahre festgesetzt werden.
Der Vorsitzende stellt mit dem Vorschlag, die Änderungssatzung anzunehmen, die Angelegenheit zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium die als Anlage 1 dieser Niederschrift beiliegende 3. Änderungssatzung der Friedhofs- und Bestattungsordnung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 10:10 Uhr