Zuschuss Volkstrachtenverein Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung des Gemeinderates, 16.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 9. Sitzung des Gemeinderates 16.07.2019 ö beschließend 6.3

Sachverhalt

Der Volkstrachtenverein Röthlein hat einen Zuschussantrag für die Erneuerung der Wasserleitungen sowie den Einbau eines Durchlauferhitzers gestellt. Die Arbeiten wurden im Juli 2018 durchgeführt. Die Rechnungen liegen vor. Der Gesamtbetrag beläuft sich auf 1.666,27 EUR. 1/3 der Kosten wären 555,42 EUR.

Zudem wurde ein Zuschussantrag für die Anschaffung neuer Möbel für das Vereinsheim gestellt. Es liegen zwei Angebote vor.
Fa. VS:        8.557,35 EUR
Fa. Bach:        10.022,03 EUR
1/3 der Kosten wären 2.852,45 EUR (max. 2.860 EUR).

Außerdem wurde ein Zuschussantrag für die Isolierung der Hallendecke gestellt. Hier liegen zwei Angebote vor.
Fa. Baustoffcenter:        2.208,82 EUR
Fa. Wadenklee:        2.548,18 EUR
zzgl. Material für Verputz- und Malerarbeiten in Höhe von ca. 500,00 € belaufen sich die Gesamtkosten auf ca. 2.708,82 EUR.
1/3 der Kosten wären 902,94 EUR (max. 910 EUR).

Weiter wurde ein Zuschussantrag für die Anbringung einer Rampe an das Vereinsheim, welche in Eigenleistung gebaut werden soll. Ein vergleichbares Angebot liegt vor und beläuft sich auf 859,89 EUR. Für die Treppe sind Fliesenarbeiten erforderlich. Es wird mit Gesamtkosten von insgesamt ca. 900,00 EUR gerechnet.
1/3 der Kosten wären 300,00 EUR.

Beschluss:
Der Gemeinderat gewährt dem Volkstrachtenverein Röthlein einen Zuschuss für die Erneuerung der Wasserleitungen sowie den Einbau eines Durchlauferhitzers in Höhe von 555,42 EUR, für die Anschaffung neuer Möbel in Höhe von einem Drittel der Kosten, maximal 2.860 EUR, für die Isolierung der Hallendecke und der Materialkosten in Höhe von einem Drittel der Kosten, maximal 910 EUR und für die Anbringung einer Rampe an das Vereinsheim in Höhe von 1/3 der Kosten, maximal 300 EUR .

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderatsmitglied Florian Kress ist nach Art. 49 Abs. 1 GO persönlich beteiligt und hat bei der Beratung und Abstimmung nicht mitgewirkt.

Datenstand vom 03.09.2020 10:10 Uhr