Errichtung eines Solardachs auf einer Doppelgarage, Am Auwald 33, Flur-Nr. 657/70, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befeiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans
Daten angezeigt aus Sitzung: 6. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2025
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat | 6. Sitzung des Gemeinderates | 29.04.2025 | ö | beschließend | 4.1 |
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt zum eingereichten Bauvorhaben Errichtung eines Solardachs auf einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/70, Am Auwald 33, Gemarkung Röthlein, die notwendigen Befreiungen bezüglich der Dachform, der Dachneigung, der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen.
Der Gemeinderat stellt zur Bedingung, dass bei Abbau bzw. Entfernung der PV-Module ein Satteldach auf der Garage errichtet werden muss.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2
Datenstand vom 28.05.2025 14:02 Uhr