Errichtung eines Solardachs auf einer Doppelgarage, Am Auwald 33, Flur-Nr. 657/70, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befeiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 29.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 29.04.2025 ö beschließend 4.1

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt zum eingereichten Bauvorhaben Errichtung eines Solardachs auf einer Doppelgarage auf dem Grundstück Flur-Nr. 657/70, Am Auwald 33, Gemarkung Röthlein, die notwendigen Befreiungen bezüglich der Dachform, der Dachneigung, der Dacheindeckung nach § 31 Abs. 2 BauGB zu erteilen. 
Der Gemeinderat stellt zur Bedingung, dass bei Abbau bzw. Entfernung der PV-Module ein Satteldach auf der Garage errichtet werden muss.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 2

Datenstand vom 28.05.2025 14:02 Uhr