Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, der Gemarkung Röthlein - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 20.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 20.08.2019 ö 2.2

Sachverhalt

Der Bauherr hat bereits eine formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl. Nr. 1264/2, Tannenweg 4, der Gemeinde Röthlein eingereicht. Diese wurde vom Gemeinderat Röthlein in den Gemeinderatssitzungen am 29.04.2019 und 04.06.2019 behandelt, nachdem die Eigentümer von 14 umliegenden Grundstücken angeschrieben und um Stellungnahme gebeten wurden. Der Bauherr wollte damals vom Gemeinderat geklärt haben, ob der Gemeinderat Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse sowie der Dachneigung des Wohngebäudes in Aussicht stellt. Der Gemeinderat hat die formlose Bauvoranfrage und somit die benötigten Befreiungen nicht in Aussicht gestellt.
Nun hat der Bauherr einen Bauantrag für das o. g. Bauvorhaben eingereicht. Das Einfamilienwohnhaus hat ein Vollgeschoss und hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes „Im Ölgarten“ diesbezüglich ein. Allerdings sind Befreiungen von der Dachneigung und der Dacheindeckung des Zwerggiebels sowie der Farbe der Dacheindeckung des Wohnhauses erforderlich. Der Zwerggiebel soll mit einer Dachneigung von 5 Grad errichtet werden und eine Titanzink Verblechung erhalten. Der Bebauungsplan schreibt für Wohngebäude die Dachneigung 35 Grad sowie die Dacheindeckung rotbraunes oder engobiertes Eindeckungsmaterial vor. Bis auf eine Nachbarunterschrift liegen alle Unterschriften vor. Nach Aussage der Bauherren werden sie diese noch nachreichen.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Dachneigung und der Dacheindeckung des Zwerggiebels sowie der Farbe der Dacheindeckung des Wohnhauses erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Doris Gill war persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 Abs. 1 GO)

Datenstand vom 03.09.2020 10:11 Uhr