Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 295, Schleifweg 19, Gemarkung Röthlein - formlose Bauvoranfrage


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung des Gemeinderates, 20.08.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 10. Sitzung des Gemeinderates 20.08.2019 ö beschließend 2.3

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass eine formlose Bauvoranfrage für die Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 295, Schleifweg 19, Gemarkung Röthlein eingereicht wurde. Das bestehende Wohnhaus soll vollständig abgerissen werden und ein Einfamilienwohnhaus mit Flachdach errichtet werden. Ebenso reduziert sich die Gebäudehöhe von derzeit 9,10 m auf 6,95 m. Es soll geklärt werden, wie der Gemeinderat zu diesen baulichen Veränderungen steht. Für den Bereich im Altort existiert kein Bebauungsplan. Die Nachbarunterschriften sind unvollständig. Laut Bauherren konnte die fehlende Nachbarunterschrift nicht eingeholt werden, da die angrenzende Nachbarin verstorben ist und sich aktuell eine Erbengemeinschaft bildet. Die eingereichten Planunterlagen werden aufgezeigt und erläutert.

Der Vorsitzende stellt die Thematik zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen für die formlose Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 295, Schleifweg 19, Gemarkung Röthlein, bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne und der erforderlichen Nachbarunterschriften in Aussicht zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Kai Hümmer war persönlich beteiligt und hat an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen (Art. 49 Abs. 1 GO)

Datenstand vom 03.09.2020 10:11 Uhr