Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren;
Änderung der Satzung - Neufassung des Pauschalsätzeverzeichnisses
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Gemeinderates, 20.08.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass aufgrund einer Aufforderung des Landratsamtes im Rahmen der überörtlichen Rechnungsprüfung im Dezember 2017 und der Beschaffung des neuen Tragkraftspritzenfahrzeugs-Logistik der Freiwilligen Feuerwehr Röthlein für die Anlage der Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren eine eigene Kalkulation für die Gemeinde Röthlein durchgeführt wurde. Kalkuliert wurden die Streckenkosten und Ausrückestunden für die Feuerwehrfahrzeuge. Die Kalkulation sowie die Abweichungen zu den in der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren enthaltenen Pauschalsätze wird aufgezeigt bzw. verlesen. Im Jahr 2017 wurden für 9 Einsätze, 2018 wurden 10 und 2019 bisher für 14 Feuerwehreinsätze Kostenersatz berechnet. Der Vorsitzende schlägt vor, die kalkulierten Sätze zum 01.01.2018 für anwendbar zu erklären.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium die als Anlage 1 dieser Niederschrift (2 Seiten)
beigefügten kalkulierten Sätze ab 01.01.2018 für anwendbar zu erklären und die Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 10:11 Uhr