Errichtung eines Schuppens bzw. Nebengebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 618/20, An der Tränke 11, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "An der Tränke“, Gt. Röthlein
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Gemeinderates, 15.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „An der Tränke“, Gt. Röhtlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, weshalb eine Befreiung vom Gremium erteilt werden müsste.
Die eingereichten Planunterlagen und die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird bei der Errichtung des Schuppens bzw. des Nebengebäudes die Baugrenze nicht eingehalten.
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendige Befreiung und die erforderliche isolierte Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung bezüglich der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Des Weiteren wird gegen die Erteilung einer isolierten Befreiung wegen der Abweichung von den Abstandsflächen keine Einwände erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 10:12 Uhr