Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus sowie Neubau einer Dachgaube auf das bestehende Garagendach und versetzen der bestehenden Pergola über die Kelleraußentreppe auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/2, Heidwiesen 4, Gemarkung Heidenfeld- Antrag auf Baugenehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Gemeinderates, 15.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass für das Bauvorhaben Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus sowie Neubau einer Dachgaube auf das bestehende Garagendach und versetzen der bestehenden Pergola über die Kelleraußentreppe auf dem Grundstück Fl. Nr. 681/2, Heidwiesen 4, Gemarkung Heidenfeld ein Antrag auf Baugenehmigung eingereicht wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „An der Heide I. Abschnitt “, Gt. Heidenfeld. Der Anbau hält die Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Baugrenze nicht ein. Des Weiteren hält dieser sowie auch die Dachgaube die Dachform und die Dachneigung nicht ein. Der Bebauungsplan schreibt die Dachform Satteldach und die Dachneigung 46°-53° vor. Der Anbau und die Dachgaube sollen ein Flachdach erhalten. Des Weiteren sind Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes hinsichtlich der Einzelgaubenbreite von max. 1,50 m sowie der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten, die max. 1/3 der Gebäudelänge betragen darf, erforderlich. Der Bauherr möchte eine Dachgaube mit einer Breite von 5,02 m errichten. Die Gesamtsumme der zulässigen Einzelgaubenbreite beträgt 3,04 m. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner werden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der Baugrenze, der Dachneigung, der Dachform, der Einzelgaubenbreite und der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 10:12 Uhr