Friedhofswesen;
Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Leichenhäuser (Friedhofsgebührensatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Sitzung des Gemeinderates, 15.10.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass aufgrund der 3. Änderungsatzung der Friedhofs- und Bestattungsordnung, welche im Juli 2019 erlassen wurde, auch die Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Leichenhäuser (Friedhofsgebührensatzung) anzupassen ist. Durch § 5 der 3. Änderungssatzung wurde der § 8 b Abs. 4 der Friedhofs- und Bestattungsordnung dahingehend geändert, dass das Nutzungsrecht (Nutzungszeit) an Urnengrabstätten 10 Jahre beträgt. Weiter wurde durch § 10 der Änderungssatzung der § 12 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungsordnung dahingehend geändert, dass die Dauer des Benutzungsrechts für Urnengräber und Urnennischen auf 10 Jahre, für alle übrigen Grabstätten auf 20 Jahre festgesetzt wurde.
Aufgrund der geänderten Dauer der Benutzungsrechte sind auch die in § 3 Abs. 1 der Friedhofsgebührensatzung geregelten Grabgebühren anzupassen und zu ändern. Die erforderlichen Anpassungen werden aufgezeigt und die Änderungssatzung vom Vorsitzenden verlesen.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, die als
Anlage 1 dieser Niederschrift beiliegende 1. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Friedhöfe und Leichenhäuser (Friedhofsgebührensatzung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 10:12 Uhr