Errichtung eines Bürocontainers für Dienstleistungen (z.B. Buchführung, Beratung Lohnsteuerhilfe etc.) und 2 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl. Nr. 443/2, Beethovenstraße 10, Gemarkung Heidenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 6. Sitzung des Gemeinderates 26.04.2016 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag auf Vorbescheid, welcher vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 16 vom 22.12.2015 unter TOP 2.3 behandelt wurde. Das Vorhaben soll im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen. Die Überprüfung mit dem § 34 BauGB hat ergeben, dass das Baugebiet der Art nach einem allgemeinen Wohngebiet entspricht, welches vorwiegend dem Wohnen dient. Nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 der Baunutzungsverordnung können ausnahmsweise auch nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen werden. Damals wurden dem Bauherrn vom Gemeinderat bei Vorlage genehmigungsfähiger Pläne die Erteilung einer notwendigen Ausnahme gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO in Aussicht gestellt.

Die nun eingereichten Planunterlagen werden vom geschäftsleitenden Beamten Simon Göbel vorgestellt und erläutert.Die Prüfung des Bauvorhabens hat ergeben, dass die eingereichten Planunterlagen mit denen des Vorbescheides, welcher am 22.01.2016 durch das Landratsamt Schweinfurt erlassen wurde, übereinstimmen.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 i. V. m. § 34 BauGB zu erteilen.
Bezüglich der Benutzung des Gebäudes als Bürocontainer wird eine Ausnahme nach § 31 Abs. 2 und § 31 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO erteilt.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 11.01.2018 08:49 Uhr