Umgestaltung der Plätze in Heidenfeld;
Information des 1. Bürgermeisters über Zeitplan bei Förderung nach Dorferneuerungsrichtlinie - Teilnahme am Bewerbungsverfahren für den Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (2014-2020)
Daten angezeigt aus Sitzung:
6. Sitzung des Gemeinderates, 26.04.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Von der Verwaltung wurden die möglichen Förderungen nach beiden Richtlinien berechnet.
Somit ergibt sich bei einer Förderung nach der Dorferneuerungsrichtlinie eine Zuweisung von 171.579,35 EUR, wobei der Fördersatz von 60 % nur geschätzt ist. Zum tatsächlichen Fördersatz kann hier keine Aussage getroffen werden. Bei einer Förderung nach dem ELER-Programm ergibt sich eine Gesamtförderung zuzüglich der ÖPNV-Förderung für die Bushäuschen von 129.939,00 EUR, wobei die ÖPNV Förderung nur geschätzt ist.
Nach Auskunft des Amt für ländliche Entwicklung ist der Fördertopf für die Dorferneuerungsrichtlinie im Doppelhaushalt 2017/18 des Freistaats bereits ausgeschöpft. Die Gemeinde Röthlein würde erst im Doppelhaushalt 2019/20 zum Zug kommen. Die Förderhöhe ist hier aber noch offen.
Laut Aussage des Amtes für ländliche Entwicklung ist bei einer Bewerbung im ELER-Programm eine Förderung wahrscheinlich.
Momentan geht es nur um die Bewerbung im ELER-Programm. Bei einer erfolgreichen Bewerbung kann der Gemeinderat immer noch entscheiden, ob das Projekt durchgeführt wird.
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt für die Umgestaltung der Heidenfelder Plätze das Bewerbungsverfahren für das ELER-Programm durchzuführen. Der Antrag auf Dorferneuerung nach der Dorferneuerungsrichtlinie wird zunächst nicht weiter verfolgt.
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 11.01.2018 08:49 Uhr