Errichtung eines Garagen- und Gerätegebäudes auf dem Grundstück Fl. Nr. 70, Dorfstraße 22, Gemarkung Heidenfeld


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung des Gemeinderates, 24.05.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 7. Sitzung des Gemeinderates 24.05.2016 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Zu den eingereichten Planunterlagen führt der Vorsitzende aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Hinsichtlich der Prüfung unter Anwendung des § 34 BauGB erteilt er das Wort an den geschäftsleitenden Beamten.

VAR Simon Göbel zeigt das Vorhaben auf, welches sich im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes befindet. Die Überprüfung mit den Bestimmungen des § 34 BauGB hab ergeben, dass das Vorhaben mit der umliegenden Bebauung im Einklang steht und somit das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 11.01.2018 08:49 Uhr