Vollzug der Kostensatzung;
Erhebung einer Gebühr für die Behandlung von Baugesuchen im Genehmigungsfreistellungsverfahren
Daten angezeigt aus Sitzung:
8. Sitzung des Gemeinderates, 14.06.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Für die Behandlung von Baugesuchen im Genehmigungsfreistellungsverfahren wurden bisher durch die Verwaltung keine Gebühren erhoben. Nach dem Kommunalen Kostenverzeichnis ist dies jedoch möglich. Da die Behandlung von Baugesuchen im Genehmigungsfreistellungsverfahren einen Bearbeitungsaufwand erzeugt, wird vorgeschlagen, ab 01.07.2016 eine pauschale Verwaltungsgebühr zu erheben.
Auch sollte über eine Erhöhung der Gebühr bei Erteilung von isolierten Befreiungen nachgedacht werden. Hier wird eine Gebühr nach dem staatl. Kostenverzeichnis erhoben (bisher 40 EUR).
Vorschlag:
Behandlung im Genehmigungsfreistellungsverfahren: 50 EUR
Isolierte Befreiung: 60 EUR
Isolierte Befreiung mit Nachbarbeteiligung durch Gemeinde: 70 EUR
Beschluss
Der Gemeinderat Röthlein beschließt, dass ab 01.07.2016 für die Behandlung von Baugesuchen folgende Verwaltungsgebühren erhoben werden:
Behandlung von Baugesuchen im Genehmigungsfreistellungsverfahren und Mitteilung, dass kein Genehmigungsverfahren durchgeführt werden soll: pauschal 50 EUR nach § 2 Satz 2 der Kostensatzung der Gemeinde Röthlein vom 19.09.2012.
Nach Tarif-Nr. 2.I/1.31 des Kostenverzeichnisses zum Kostengesetz werden für isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans pauschal 60 EUR verlangt, bei Nachbarbeteiligung durch die Gemeinde werden pauschal 70 EUR verlangt
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Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen
Datenstand vom 11.01.2018 08:49 Uhr