Kommunalwahl 2020; Festlegung der Entschädigungssätze für die Kommunalwahl


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Sitzung des Gemeinderates, 14.01.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 01. Sitzung des Gemeinderates 14.01.2020 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass die Entschädigungssätze für die Kommunalwahl mittels
Gemeinderatsbeschluss festzulegen sind. Das Landratsamt hat mitgeteilt, dass der
Landkreis einen Entschädigungsbetrag von maximal 45 EUR anerkennen wird.

Die Entschädigungssätze bei der Kommunalwahl 2014 waren:

Wahlhelfer (auch Briefwahl):                        pauschal 40 EUR
Bei Bedarf für Bürgermeister-Stichwahl:                pauschal 30 EUR
 
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses:
Entschädigung in Höhe von 15 EUR je Sitzung

1. Bürgermeister Hofmann schlägt für die Wahlhelfer 50 EUR, für die Wahlhelfer bei eventueller Stichwahl 35 EUR vor, sowie für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses 30 EUR pro Sitzung vor.
Ingeborg Wegner unterstützt die Anhebung der Entschädigungssätze, da so ein größerer Anreiz geschaffen wird, durch den womöglich mehr Wahlhelfer gefunden werden.

Oliver Schmitt schlägt einen Pauschalbetrag von 65 EUR für Wahlvorsteher und Stellvertreter, sowie für Schriftführer und Stellvertreter bei der Wahl vor, da sie die Hauptarbeit und Verantwortung haben. Für die Beisitzer schlägt er einen Pauschalbetrag von 55 EUR und bei eventueller Stichwahl einen Pauschalbetrag für alle Wahlhelfer von 45 EUR vor. Die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses sollen mit 30 EUR pro Sitzung entschädigt werden. Dieser Vorschlag findet im Gemeinderat Anklang.

Simon Stock merkt an das dieses Jahr für die Wahlhelfer ein anderer Kuchen bestellt werden soll, als der von der Europawahl.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, bei den bestehenden Kommunalwahlen im
März 2020 folgende Entschädigungen und Ersatzleistungen auszubezahlen:

Wahlhelfer (auch Briefwahl): pauschal 65 EUR (Wahlvorsteher, Schriftführer sowie ihre Stellvertreter)
Wahlhelfer (auch Briefwahl): pauschal 55 EUR (Beisitzer)

Bei Bedarf Bürgermeister-Stichwahl: pauschal 45 EUR (für alle)
 
Mitglieder des Gemeindewahlausschusses:
Entschädigung in Höhe von 30 EUR je Sitzung

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 2

Datenstand vom 03.09.2020 10:14 Uhr