Tektur zum Neubau eines Gewächshauses mit Halle im Erwerbsgartenbau auf den Grundstücken Fl. Nrn. 444 und 445, Gemarkung Röthlein, Außenbereich


Daten angezeigt aus Sitzung:  02. Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 02. Sitzung des Gemeinderates 04.02.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass der Bauantrag für den Neubau eines Gewächshauses mit Halle im Erwerbsgartenbau auf den Grundstücken Fl. Nrn. 444 und 445, Gemarkung Röthlein, in der Gemeinderatssitzung Nr. 6 am 21.05.2019 unter TOP 2.4. behandelt wurde. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB wurde unter der Voraussetzung, dass durch das Landratsamt Schweinfurt die Privilegierung für Bauen im Außenbereich nach § 35 BauGB für das Bauvorhaben festgestellt wird, erteilt.

Der Bauherr hat für das Bauvorhaben eine Tektur zum bereits genehmigten Verfahren zur Baugenehmigung vom 15.07.2019, AZ.: 40.2-B-0307-2019 bei der Gemeinde eingereicht. Die Höhe des CO²-Tanks wird angepasst und um zwei Verdampfer ergänzt.

Der Vorsitzende zeigt die Änderungen auf und schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zur eingereichten Tektur zu erteilen. Er stellt dies zur Aussprache und Entscheidung. Andreas Hetterich möchte wissen durch welche Straße die Anlieferung und der Abtransport erfolgen wird. Bürgermeister Hofmann teilt dem Gemeinderat mit, dass die Zufahrt über den gemeindlichen Flurbereinigungsweg an der Südseite des Grundstücks erfolgen wird. Er möchte außerdem wissen ob die Straße saniert wird, da sie stark verschmutzt ist und einen mitgenommenen Eindruck macht. 1. Bürgermeister Hofmann erklärt, dass die Straße für 40t zugelassen ist, was circa einem LKW entspricht und keine Sanierung geplant ist. Auf Nachfrage von Ingeborg Wegner für was das CO² in den Behältern benötigt wird, teilt Ihr Bürgermeister Hofmann mit, dass dies zum Düngen verwendet wird.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:15 Uhr