Bau eines Gerätehauses für Gartengeräte und Fahrräder auf dem Grundstück Fl. Nr. 1270/3, Lärchenweg 6, Gemarkung Röthlein - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Sitzung des Gemeinderates, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Im Ölgarten“, Gt. Röthlein, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier eine Befreiung vom Gremium erteilt werden müsste.

Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichung vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird beim Bau des Gerätehauses die Baugrenze nicht eingehalten.

Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendige Befreiung zu erteilen und stellt dies zur Aussprache.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung bezüglich der Baugrenze nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:16 Uhr