Teilabbruch eines Daches zur Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 106/1, Balthasar-Neumann-Straße 30, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Sitzung des Gemeinderates, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 2.5

Sachverhalt

Zu den eingereichten Planunterlagen bezüglich des Teilabbruchs eines Daches zur Errichtung eines Balkons auf dem Grundstück Fl. Nr. 106/1, Balthasar-Neumann-Straße 30, Gemarkung Heidenfeld, führt der Vorsitzende aus, dass das Vorhaben im Bereich des im Zusammenhang bebauten Ortes zur Ausführung gelangen soll. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich gemäß § 34 BauGB demzufolge danach, ob das Bauvorhaben im Einklang mit der näheren Umgebung steht. In diesem Bereich gibt es unter anderem Wohngebäude mit Balkonen, Scheunen und Nebengebäude. Somit fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein, sodass das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Der Vorsitzende schlägt vor, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das nach § 36 Abs. 1 BauGB erforderliche gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:16 Uhr