Tektur für Garage, Technikraum und Überarbeitung der Freiflächengestaltung auf dem Grundstück Fl. Nr. 429/1, An der Hohen Straße 2, Gemarkung Röthlein


Daten angezeigt aus Sitzung:  04. Sitzung des Gemeinderates, 28.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 04. Sitzung des Gemeinderates 28.04.2020 ö beschließend 2.6

Sachverhalt

Der Vorsitzende erläutert, dass die Erweiterung einer bestehenden Produktionshalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 429/1 An der Hohen Straße 2, Gemarkung Röthlein, vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 3 am 26.02.2019 unter TOP 2.4 behandelt wurde und bezüglich der Traufhöhe die notwendige Befreiung vom Bebauungsplan „Heidenfelder Weg“, Gt. Röthlein, erteilt wurde.

Durch das Landratsamt Schweinfurt wurde am 27.05.2019 die Baugenehmigung erteilt. Für das Bauvorhaben wurde vom Bauherrn nun ein Änderungsantrag gestellt, da sich erst nach der Baugenehmigung herausgestellt hat, dass für die Erweiterung der Produktionshalle ein zusätzlicher Technikraum sowie ein neuer Trafo erforderlich ist. Dies wird durch einen untergeordneten Anbau an der Hallenerweiterung realisiert wodurch sich der Technikraum (Trafo) teilweise außerhalb der Baugrenze befindet. Des Weiteren sind  eine zusätzliche Garage, welche westlich der neuen Asphaltfläche geplant ist, und der überarbeitete Außenanlagenplan Bestandteil der Tektur.  

Der Vorsitzende verliest das Schreiben des Bauherrn und stellt die eingereichte Tektur mit dem Vorschlag, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, zur Aussprache und Entscheidung.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zur vorliegenden Tektur das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird bezüglich der Abweichung von der Baugrenze durch den Technikraum (Trafo) die notwendige Befreiung gemäß § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:16 Uhr