Bau eines Gartenhaues auf dem Grundstück Fl. Nr. 984/5, Lindenplatz 17, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes
Daten angezeigt aus Sitzung:
04. Sitzung des Gemeinderates, 28.04.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Vorsitzende führt aus, dass das geplante Vorhaben im Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Am Hopfengarten“, Gt. Heidenfeld, zur Ausführung gelangen soll. Das Vorhaben stimmt mit den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht überein, sodass hier vom Gemeinderat Befreiungen erteilt werden müssten.
Die eingereichten Planunterlagen sowie die Abweichungen vom Bebauungsplan werden aufgezeigt und erläutert. So wird beim Bau des Gartenhauses die Baugrenze nicht eingehalten. Des Weiteren ist eine Befreiung von der Unzulässigkeit von Nebengebäuden erforderlich.
Der Vorsitzende schlägt vor, die notwendigen Befreiung zu erteilen und stellt dies zur Aussprache und Entscheidung.
Beschluss
Nach Aussprache beschließt das Gremium, zum eingereichten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner werden bezüglich der Baugrenze und der Unzulässigkeit von Nebengebäuden die notwendigen Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.09.2020 10:16 Uhr