Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 216/1, Oberer Herzenberg 4, Gemarkung Hirschfeld - formlose Bauvoranfrage


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö 3.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende führt aus, dass für das Bauvorhaben Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 216/1, Oberer Herzenberg 4, Gemarkung Hirschfeld eine formlose Bauvoranfrage eingereicht wurde. Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Am Herzenberg “, Gt. Hirschfeld. Es sind Befreiungen hinsichtlich der Einzelgaubenbreite von max. 1,50 m sowie der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten, die max. 1/3 der Gebäudelänge betragen darf, erforderlich. Die eine Dachgaube weißt eine Breite von 3,50 m sowie die andere von 5,71 m. auf. Die Gesamtsumme der zulässigen Einzelgaubenbreite beträgt 5,40 m. Des Weiteren wird der Mindestbstand von 2,50 m zwischen Gauben und Ortgang unterschritten. Diese liegt bei 1,76 m und 2,18 m. Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor. Der 1. Bürgermeister verliest das Schreiben des Ingenieurbüros, dass die Bauherren den Planunterlagen beigelegt haben.

Elke Lanz äußert keine Bedenken, da es bereits Vergleichsfälle gibt.

Armin Götz schließt sich der Meinung an, da die Nachbarn durch die Gauben nicht beeinträchtigt werden.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zum eingereichten Bauvorhaben zu erteilen. Ferner werden die erforderlichen Befreiungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Einzelgaubenbreite, der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten sowie des Abstands zum Ortgang bei Vorliegen genehmigungsfähiger Pläne in Aussicht gestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:18 Uhr