Errichtung eines Betriebswohngebäudes (Einfamilienwohnhaus) mit Stellplätzen und Teilabbruch der bestehenden Lagerhalle auf dem Grundstück Fl. Nr. 147/2, Gemarkung Heidenfeld - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Sitzung des Gemeinderates, 26.05.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 06. Sitzung des Gemeinderates 26.05.2020 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf den Antrag auf Vorbescheid, welcher vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 13 am 05.11.2019 unter TOP 2.1 behandelt wurde. Im Vorbescheid sollte geklärt werden, ob das Bauvorhaben in diesem Bereich errichtet werden kann. Das Bauvorhaben liegt im Planungsbereich des Innenbereichs gemäß § 34 BauGB. Die Zulässigkeit des Vorhabens richtet sich demzufolge danach, ob sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. In diesem Bereich gibt es u. a. Scheunen, Nebengebäude sowie Wohnhäuser, das Feuerwehrhaus und einen Spielplatz, sodass sich das Bauvorhaben dementsprechend in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt. Der Gemeinderat hat das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid erteilt. Das Landratsamt Schweinfurt hat im Vorbescheid vom 13.12.2019 die bauaufsichtliche Genehmigung für die im Vorbescheidsverfahren zu klärende Frage der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit in Aussicht gestellt.
Nun hat der Bauherr einen Antrag auf Baugenehmigung für die Errichtung eines Betriebswohngebäudes (Einfamilienwohnhaus) mit Stellplätzen zur Selbstnutzung sowie den Teilabbruch der bestehenden Lagerhalle bei der Gemeinde eingereicht. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Martina Braum fragt, ob es beim vorliegenden Bauantrag Änderungen zum Vorbescheid gibt. Dies ist nicht der Fall, wie Simon Göbel entgegnet.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.09.2020 10:18 Uhr