Errichtung von zwei Dachgauben auf dem Grundstück Fl. Nr. 216/1, Oberer Herzenberg 4, Gemarkung Hirschfeld - Antrag auf Baugenehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Gemeinderates, 29.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 14. Sitzung des Gemeinderates 29.09.2020 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Der Vorsitzende nimmt Bezug auf die formlose Bauvoranfrage, die vom Gemeinderat in der Sitzung Nr. 6 am 26.05.2020 unter TOP 3.1, sowie den Antrag auf Baugenehmigung, der in der Gemeinderatssitzung Nr. 8 am 30.06.2020 unter TOP 6.2 behandelt wurde. Vom Gemeinderat wurde das gemeindliche Einvernehmen für das Bauvorhaben nach § 36 Abs. 1 BauGB erteilt. Ferner wurden die vom Bauherrn beantragten Befreiungen nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichungen vom Bebauungsplan hinsichtlich der Einzelgaubenbreite, der Gesamtsumme der Einzelgaubenbreiten, des Abstands zum Ortgang und der Unzulässigkeit von Dachgauben bei einer Dachneigung unter 38° erteilt.
Vom Bauherren wurde nun eine Vollgeschossberechnung nachgereicht. Dieser ist zu entnehmen, dass durch die Errichtung der Dachgauben ein zweites Vollgeschoss entsteht. Der Bebauungsplan „Am Herzenberg“, Gt. Hirschfeld, in dessen Geltungsbereich das Bauvorhaben liegt, schreibt ein Vollgeschoss vor. Somit ist eine Befreiung von den Vollgeschossen notwendig. Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Beschluss

Nach Aussprache beschließt das Gremium zum vorliegenden Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB zu erteilen. Ferner wird die notwendige Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB bezüglich der Abweichung vom Bebauungsplan hinsichtlich der Anzahl der Vollgeschosse erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2021 17:03 Uhr